Quelle: BasicthinkingUngesicherte WLAN-Signale: SEK stürmt falsche Wohnung
In Recklinghausen stürmte das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei Münster die Wohnung eines Mannes, nachdem dieser vermeintlich eine Amokdrohung in einem Chat losgelassen hatte. Pech nur, dass der eigentliche Übeltäter der Typ von gegenüber war, der über den ungesicherten Zugang seines Nachbars surfte.
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Warum WLANs sicher sein sollten...
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Warum WLANs sicher sein sollten...
"An Freitag dem 13. passieren schlimme Dinge..... für den AEV..... 6:0 Roosters" -al
Re: Warum WLANs sicher sein sollten...
Die Begründung der Polizei, mit der sie zunächst die Schadensersatzforderung ablehnt, hat was.
Da würde mich fast interessieren, wie das aussehen würde, wenn ein Richter das entscheiden müsste. Ist eine ungesicherte WLAN-Verbindung wirklich ein Grund, eine Schadensersatzforderung in so einem Fall abzulehnen? 


Re: Warum WLANs sicher sein sollten...
Da muss ich an den Rolex-Händler denken, den ne Steife mal aufgriff und sicherheitshalber die Uhren einkassierte. Die haben sie dann zum Check, dass sie nicht geklaut sind, per unversichertem Päckchen an Rolex geschickt - wo sie nie ankamen. Der Geschädigte ging durch alle Instanzen und verlor.
Zwar habe die Polizei fahrlässig gehandelt, aber ein Anspruch auf Schadeneratz könne nicht geltend gemacht werden, da der Wert der Uhren nicht mehr nachvollzogen werden könne, da ihre Echtheit ja nicht belegbar sei.
Das ist Recht.
Zwar habe die Polizei fahrlässig gehandelt, aber ein Anspruch auf Schadeneratz könne nicht geltend gemacht werden, da der Wert der Uhren nicht mehr nachvollzogen werden könne, da ihre Echtheit ja nicht belegbar sei.
Das ist Recht.
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Re: Warum WLANs sicher sein sollten...
Jau, der Geschädigte war vor einigen Wochen in stern TV mit Günter Jauch. Echt der Hammer, dieser Fall....al hat geschrieben:Da muss ich an den Rolex-Händler denken, den ne Steife mal aufgriff und sicherheitshalber die Uhren einkassierte. Die haben sie dann zum Check, dass sie nicht geklaut sind, per unversichertem Päckchen an Rolex geschickt - wo sie nie ankamen. Der Geschädigte ging durch alle Instanzen und verlor.
Zwar habe die Polizei fahrlässig gehandelt, aber ein Anspruch auf Schadeneratz könne nicht geltend gemacht werden, da der Wert der Uhren nicht mehr nachvollzogen werden könne, da ihre Echtheit ja nicht belegbar sei.
Das ist Recht.