Rauchverbot in der Eishalle.
Rauchverbot in der Eishalle.
Hi,
Seit dem 01.01.2008 gilt aufgrund des neuen Nichtraucher-Schutz-Gesetzes
ein allgemeines Rauchverbot.
Dies bedeutet das in der Eishalle,da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, garnicht mehr geraucht werden darf.
Fürs Roosters-Inn gilt diese Regelung noch nicht, da es für die Gastronomie noch seperateregelungen gibt.
Als Raucherzone bleibt auch weiterhin der eishallenvorraum erhalten.
Zwar steht das Rauchen in öffentlichen Räumen bis zum 01.07.08 noch nicht unter Strafe, wir bitten euch aber trotzdem auf die Zigarette nach Spielende in der Halle zu verzichten und diese ins Roosters-Inn, bzw in den bereich der AGP zu verlegen.
Ich möchte hier keinen Dikutionsthread eröffnen sondern nur die anwesenden Raucher informieren.
Danke
Pierre
Seit dem 01.01.2008 gilt aufgrund des neuen Nichtraucher-Schutz-Gesetzes
ein allgemeines Rauchverbot.
Dies bedeutet das in der Eishalle,da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, garnicht mehr geraucht werden darf.
Fürs Roosters-Inn gilt diese Regelung noch nicht, da es für die Gastronomie noch seperateregelungen gibt.
Als Raucherzone bleibt auch weiterhin der eishallenvorraum erhalten.
Zwar steht das Rauchen in öffentlichen Räumen bis zum 01.07.08 noch nicht unter Strafe, wir bitten euch aber trotzdem auf die Zigarette nach Spielende in der Halle zu verzichten und diese ins Roosters-Inn, bzw in den bereich der AGP zu verlegen.
Ich möchte hier keinen Dikutionsthread eröffnen sondern nur die anwesenden Raucher informieren.
Danke
Pierre
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Hi zurück,
erstmal vielen Dank für Deine Infos, deren inhaltlicher Gehalt sicherlich für alle Raucher völlig überraschend kommt.
Trotzdem bleiben für mich einige Fragen offen, sorry:
1. Wer hat Dir geflüstert, daß auch nach dem 1. Juli im Eishallenvorraum geraucht werden darf?
2. Für wen schreibst Du, wenn Du schreibst "wir bitten Euch aber trotzdem...?
3. Was ist der Bereich AGP?
Und eine generelle Anmerkung dazu: Wen stört es, wenn nach Spielende in der sich leerenden Halle geraucht wird?
Also, wenn Du hier keinen Diskussionsthread eröffnen wolltest bzw. willst, warum fängst Du dann überhaupt mit so einem Thread an? Oder gehörst Du gar zu den militanten Nichtrauchern, die bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz sofort per 110 die Polizei zu Hilfe rufen?
Also, lieber Moderator, mach diesen Blödsinn hier zu, sowas sinnfreis habe ich hier selten gelesen!
erstmal vielen Dank für Deine Infos, deren inhaltlicher Gehalt sicherlich für alle Raucher völlig überraschend kommt.

Trotzdem bleiben für mich einige Fragen offen, sorry:
1. Wer hat Dir geflüstert, daß auch nach dem 1. Juli im Eishallenvorraum geraucht werden darf?


2. Für wen schreibst Du, wenn Du schreibst "wir bitten Euch aber trotzdem...?

3. Was ist der Bereich AGP?

Und eine generelle Anmerkung dazu: Wen stört es, wenn nach Spielende in der sich leerenden Halle geraucht wird?

Also, wenn Du hier keinen Diskussionsthread eröffnen wolltest bzw. willst, warum fängst Du dann überhaupt mit so einem Thread an? Oder gehörst Du gar zu den militanten Nichtrauchern, die bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz sofort per 110 die Polizei zu Hilfe rufen?



Also, lieber Moderator, mach diesen Blödsinn hier zu, sowas sinnfreis habe ich hier selten gelesen!

Re: Rauchverbot in der Eishalle.
1. Ob nach dem 01.07.2008 im Vorraum noch geraucht werden darf steht noch garnicht fest.Zur Zeit darf dort noch geraucht werden.Auch wenn dieser Raum zur Eishalle gehört.Diese Information wurde uns offiziel von unserem Chef weitergegeben.
2. Ich bin einer der hier in Forum vertretenen Ordner und unsere aufgabe ist es unter anderem die Raucher nach dem Spiel auf das Rauchverbot hinzuweisen und da bietet sich das Forum als eine der besten Informationsquellen an.
3. AGP ist die allgemein benutzte Abkürzung für After-Game-Party die jeden Fr und So nach Heimspielen im Keller stattfindet.
Generell: Ob es jemanden stört oder nicht ob in der Halle geraucht wird steht nicht zur debatte, es ist teil des neuen Gesetes das dort nicht mehr geraucht werden darf.
Der IEC als nutzer der Halle ist dazu verpflichtet diese Bestimmung durchzusetzen.Daher unsere bemühungen jetzt schon, denn, ab den 01.07.08 kann das ordnungsamt ein bußgeld von 40€ aussprechen wenn trotz des allgemein in Deutschland geltenden verbotes in der Halle graucht wird.
Da das Rauchverbot aber sicher nicht von einem auf den anderen Tag durchgesetzt werden kann gilt in NRW bis zum 30.06. eine "Gnadenfrist".
Ich sehe in der Information der raucher und der Arbeitserleichterung von uns Ordnern einen sehr großen Sinn in diesem Thread.Daher habe ich ihn eröffnet.
LG Pierre
2. Ich bin einer der hier in Forum vertretenen Ordner und unsere aufgabe ist es unter anderem die Raucher nach dem Spiel auf das Rauchverbot hinzuweisen und da bietet sich das Forum als eine der besten Informationsquellen an.
3. AGP ist die allgemein benutzte Abkürzung für After-Game-Party die jeden Fr und So nach Heimspielen im Keller stattfindet.
Generell: Ob es jemanden stört oder nicht ob in der Halle geraucht wird steht nicht zur debatte, es ist teil des neuen Gesetes das dort nicht mehr geraucht werden darf.
Der IEC als nutzer der Halle ist dazu verpflichtet diese Bestimmung durchzusetzen.Daher unsere bemühungen jetzt schon, denn, ab den 01.07.08 kann das ordnungsamt ein bußgeld von 40€ aussprechen wenn trotz des allgemein in Deutschland geltenden verbotes in der Halle graucht wird.
Da das Rauchverbot aber sicher nicht von einem auf den anderen Tag durchgesetzt werden kann gilt in NRW bis zum 30.06. eine "Gnadenfrist".
Ich sehe in der Information der raucher und der Arbeitserleichterung von uns Ordnern einen sehr großen Sinn in diesem Thread.Daher habe ich ihn eröffnet.
LG Pierre
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Vielleicht solltest Du bzw. Dein Chef sich erstmal richtig über das Gesetz informieren, bevor Du/Ihr hier mit so etwas anfangt. Wenn Du unter 2. schreibst nd da bietet sich das Forum als eine der besten Informationsquellen an, würde mich mal interessieren, wie groß Ihr den Anteil der Zuschauer (Durchschnitt 3.000 - 3.500) einschätzt, die sich hier auch im Forum tummeln? 1 - 2% oder vielleicht auch 3%?
Dann wäre es vielleicht besser oder sinnvoller, sich wie bereits eingangs erwähnt, erst einmal genauer zu informieren (vielleicht den Gesetzestext einmal selber lesen?) und dann vielleicht ein paar Aushänge durch den Kopierer zu jagen und in der Halle auszuhängen? Ich wette, daß Ihr damit garantiert mehr Zuschauer erreicht!
Also, ich bleibe dabei: ein völlig überflüssiger Thread!

Dann wäre es vielleicht besser oder sinnvoller, sich wie bereits eingangs erwähnt, erst einmal genauer zu informieren (vielleicht den Gesetzestext einmal selber lesen?) und dann vielleicht ein paar Aushänge durch den Kopierer zu jagen und in der Halle auszuhängen? Ich wette, daß Ihr damit garantiert mehr Zuschauer erreicht!

Also, ich bleibe dabei: ein völlig überflüssiger Thread!

Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Ich verstehe nicht wirklich warum du persönlich angreifend werden mußt und nicht sachlich schreiben kannst.
Wenn wir durch das Ordnungsamt und den Vorstand informiet wurden und die dort besprochenen maßnahmen durchführen werden diese wohl stimmen.
Aber ich muß dich enttäuschen, ich habe den gesetzestext sogar persönlich gelesen.
Dort beinhaltet ist der absatz der sportstätten betrifft.dort gillt nunmal das allgemeine rauchverbot.wenn du mal genauer hinschaust siehst du das an den jeweiligen Tribünenenden "Rauch-"Verbotsschilder hängen und das sogar schon seit anfang der saison.
vielleicht teillst du mir mal pn mit wo du in meinem post wiedersprüche zum gesetzestext siehst.
die masse der registrierten user und der bisher in beiden foren getätigten zugriffe zeigt mir das es sich als informationsquelle eignet und wir uns das persönliche ansprechen von z.zt insgesamt ca 60 Fans gesparrt haben.da in deutschland statistisch jeder zweite raucht habe ich in ca. einer std 30 raucher informiert.und das erheblich einfacher als nach spielende über die tribünen zu laufen und die raucher einzeln anzusprechen.
Wenn wir durch das Ordnungsamt und den Vorstand informiet wurden und die dort besprochenen maßnahmen durchführen werden diese wohl stimmen.
Aber ich muß dich enttäuschen, ich habe den gesetzestext sogar persönlich gelesen.
Dort beinhaltet ist der absatz der sportstätten betrifft.dort gillt nunmal das allgemeine rauchverbot.wenn du mal genauer hinschaust siehst du das an den jeweiligen Tribünenenden "Rauch-"Verbotsschilder hängen und das sogar schon seit anfang der saison.
vielleicht teillst du mir mal pn mit wo du in meinem post wiedersprüche zum gesetzestext siehst.
die masse der registrierten user und der bisher in beiden foren getätigten zugriffe zeigt mir das es sich als informationsquelle eignet und wir uns das persönliche ansprechen von z.zt insgesamt ca 60 Fans gesparrt haben.da in deutschland statistisch jeder zweite raucht habe ich in ca. einer std 30 raucher informiert.und das erheblich einfacher als nach spielende über die tribünen zu laufen und die raucher einzeln anzusprechen.
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Hallo zusammen,
ich finde den Thread keinesfalls überflüssig...
und wenn ich lese was der Hajot so von sich gibt, dann kann ich mir nur an den Kopp packen!!
An Hajot: Hast du etwa das Gesetzt gelesen, dass du hier solche Aussagen von Dir geben kannst??? ich glaube nämlich nicht, weil wenn du es gelesen hättest, dann wüsstest du das Piewe recht hat!
Und ob es jemanden stört oder nicht nach dem Spiel sich eine Kippe anzustecken, das ist nicht der Punkt, der Punkt ist das es nunmal jetzt dieses Gesetzt gibt, und das solche Disskussionen wie du sie versuchts hier gerade zu öffnen nix bringen werden, oder willst du lieber 40 € bezahlen??
Also ich sage mal so, bisher hat es mich nicht sonderlich gestört, aber ich muss sagen seitdem während des Spiels nicht mehr geraucht werden darf, ist in der Halle viel viel besser Luft!!!
So dies von meiner Seite!
ich finde den Thread keinesfalls überflüssig...
und wenn ich lese was der Hajot so von sich gibt, dann kann ich mir nur an den Kopp packen!!
An Hajot: Hast du etwa das Gesetzt gelesen, dass du hier solche Aussagen von Dir geben kannst??? ich glaube nämlich nicht, weil wenn du es gelesen hättest, dann wüsstest du das Piewe recht hat!
Und ob es jemanden stört oder nicht nach dem Spiel sich eine Kippe anzustecken, das ist nicht der Punkt, der Punkt ist das es nunmal jetzt dieses Gesetzt gibt, und das solche Disskussionen wie du sie versuchts hier gerade zu öffnen nix bringen werden, oder willst du lieber 40 € bezahlen??
Also ich sage mal so, bisher hat es mich nicht sonderlich gestört, aber ich muss sagen seitdem während des Spiels nicht mehr geraucht werden darf, ist in der Halle viel viel besser Luft!!!
So dies von meiner Seite!
******In diesem Sinne, ab in die Rinne....******
*****das nischen*****
*****knutscha*****
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Re: Rauchverbot in der Eishalle.
sauber Knuffi! Hast Recht, is bessere Luft! Ich ALS NICHTRAUCHER
merke das sogar auf dem Eis


Lache nie über jemanden, der einen Schritt zurück geht, denn er könnte Anlauf nehmen !!!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Also ich muss sagen, das ich die Art der Idee nicht schlecht finde es übers Forum an den Mann bzw. die Frau zu bringen...
Auserdem besteht das Rauchverbot ja auch nicht erst seit gerstern in der Halle...
Und noch etwas, meiner Meinung nach intressieren sich doch höchstens 40 % der Eishallenbesucher für das was irgendwo angeschlagen steht... So ist es schon eine Lösung es hier kund zu tun, zumal es ja auch so etwas wie Mundpropganda gibt....
Mit Besten Grüßen Eismaus
Auserdem besteht das Rauchverbot ja auch nicht erst seit gerstern in der Halle...
Und noch etwas, meiner Meinung nach intressieren sich doch höchstens 40 % der Eishallenbesucher für das was irgendwo angeschlagen steht... So ist es schon eine Lösung es hier kund zu tun, zumal es ja auch so etwas wie Mundpropganda gibt....
Mit Besten Grüßen Eismaus
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Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Tja, Hajot, stehste wohl alleine da mit deiner Meinung!







Lache nie über jemanden, der einen Schritt zurück geht, denn er könnte Anlauf nehmen !!!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
"Sinnfrei" sind eigentlich nur deine Beiträge hier in diesem Thread!Hajot hat geschrieben:Hi zurück,
erstmal vielen Dank für Deine Infos, deren inhaltlicher Gehalt sicherlich für alle Raucher völlig überraschend kommt.![]()
Also, lieber Moderator, mach diesen Blödsinn hier zu, sowas sinnfreis habe ich hier selten gelesen!
Finde es ganz ok, wenn man über dieses Forum versucht Raucher anzusprechen, um schon mal darauf aufmerksam zu machen wie es sich zukünftig mit dem Rauchverbot in der Halle verhält!
MFG
Kicking' your ass would be a pleasure !
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Tja Hajot!
Bist du immer noch der Meinung das der Thread geschlossen werden sollte??

*Bin ja überhaupt nicht gehässig
*
P.S.: Nicht persönlich nehmen!
@ Knuffi: Da sage ich jetzt mal nichts zu, oder?
Bis nachher!


Bist du immer noch der Meinung das der Thread geschlossen werden sollte??




*Bin ja überhaupt nicht gehässig

P.S.: Nicht persönlich nehmen!
@ Knuffi: Da sage ich jetzt mal nichts zu, oder?



Bis nachher!
Zuletzt geändert von Nise am Di 8. Jan 2008, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
******In diesem Sinne, ab in die Rinne....******
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*****das nischen*****
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Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Da ich nach wie vor diesen Thread für völlig sinnfrei halte (egal wieviele User anderer Meinung sind), nur soviel:
1.) Jeder Raucher weiß wohl mittlerweile, was es mit dem Rauchverbot auf sich hat (an den Ordner hier: Auch auf der sogenannten AGP würde ein Rauchverbot gelten!).
2.) Auch heute abend wurde wieder gequalmt, was die Lunge hergibt. Und Schilder RAUCHEN VERBOTEN ? Ja, ein Miniaufkleber verschämt in einem Stahlträger z. B. im Treppenhaus Sitzplatzseite.
3.) Ich habe den Gesetzestext, sonst würde ich hier nicht schreiben (im Gegensatz zu einigen anderen).
Und deshalb: Thread sinnlos
Achja, niemand hat gesagt, daß jeder persönlich angesprochen werden soll, ich sprach von Aushängen!!!
Damit ist dieses Thema für mich durch, schönen Abend noch an alle Raucher & Nichtraucher.
1.) Jeder Raucher weiß wohl mittlerweile, was es mit dem Rauchverbot auf sich hat (an den Ordner hier: Auch auf der sogenannten AGP würde ein Rauchverbot gelten!).
2.) Auch heute abend wurde wieder gequalmt, was die Lunge hergibt. Und Schilder RAUCHEN VERBOTEN ? Ja, ein Miniaufkleber verschämt in einem Stahlträger z. B. im Treppenhaus Sitzplatzseite.
3.) Ich habe den Gesetzestext, sonst würde ich hier nicht schreiben (im Gegensatz zu einigen anderen).
Und deshalb: Thread sinnlos

Achja, niemand hat gesagt, daß jeder persönlich angesprochen werden soll, ich sprach von Aushängen!!!
Damit ist dieses Thema für mich durch, schönen Abend noch an alle Raucher & Nichtraucher.

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Re: Rauchverbot in der Eishalle.
mhhh.... eigentlich hätte ich erwartet, dass diese neue Regelung auch schon für das Rossters Inn greift. Denn "während" eines Spiels kann man dort zwar Getränke und Speisen zu sich nehmen, aber für mich ist es eindeutig Teil einer Sportstätte und dort gilt die Kulanzregelung bis zum 01.07.2008 nun mal nicht...
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Also ich muss mal sagen finds schon wieder lustig das der eine Ordner meint auch nach dem Spiel ist Rauchverbot!Am 6.1. habe ich auch nach dem Spiel geraucht und mit mir noch jede menge anderer Leute auch im Gästeblock!Nur komisch das genau der eine Fatzke von Ordner meinte er müste mir sagen ichsoll sofort die Zigarette ausmachen wo vorher mindestens 4-8 Ordner vorbei gehen auch hochschauen sich einen grinsen und weiter gehen!Und ich denke wenn ich dem Ordner der mir sagte ich soll meine Zigarette ausmachen,mitteile das auch neben mir geraucht wird es auch seien Pflicht ist diejenigen dann drauf hinzuweisen!Tja was er dann leider nicht mehr tat!Also wenn EINER nicht Rauchen darf dann alle!Und nochwas es wurde auch gesagt seid dem 1.1 absolutes Rauchverbot in der Halle nur komisch das beim ersten Heimspiel im neuen Jahr noch keiner von den ganzen Ordnern in der HAlle was gesagt hat zu den Rauchern!Vielleicht liegt es daran das man auch einige von den Ordnern selbst mit ner Zigarette mal in der Tür am Ein und Ausgang stehen sieht!Und zählt das nicht mehr zur Eishalle oder wie??????
Finde es auch dreisst und frech wenn Ordner meinen sie müssen während des Spiels mal ne SMS schreiben,denke ihre Aufgabe ist es aufzupassen damit nix passiert usw???? Wenn wir schonmal dabei sind und Kleinlich werden wollen!Habe übrigens ein Bild gemacht von der netten Ordnerdame die gerade am SMSen war!ICh weiss die Ordner machen den Job freiwillig trotzdem sollte man sich dann auch daran halten was sie dürfen oder nicht!Oder will mir PIEWE erzählen das es erlaubt ist während EURES Dienstes zu smsen????
Achja und bessere Luft ohne das Rauchen naja ok,aber so wirklich auch nicht!Denke nur an den bestialischen Gestank von den Toiletten oder Abwasserrohren wie auch immer!Auch wenn es ein wenig besser geworden ist!
Finde es auch dreisst und frech wenn Ordner meinen sie müssen während des Spiels mal ne SMS schreiben,denke ihre Aufgabe ist es aufzupassen damit nix passiert usw???? Wenn wir schonmal dabei sind und Kleinlich werden wollen!Habe übrigens ein Bild gemacht von der netten Ordnerdame die gerade am SMSen war!ICh weiss die Ordner machen den Job freiwillig trotzdem sollte man sich dann auch daran halten was sie dürfen oder nicht!Oder will mir PIEWE erzählen das es erlaubt ist während EURES Dienstes zu smsen????
Achja und bessere Luft ohne das Rauchen naja ok,aber so wirklich auch nicht!Denke nur an den bestialischen Gestank von den Toiletten oder Abwasserrohren wie auch immer!Auch wenn es ein wenig besser geworden ist!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
na dass nenn ich mal kinderstubeangels_33 hat geschrieben:.........der eine Fatzke von Ordner meinte er müste mir sagen ...........

Blau und Weiß ein Leben lang!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Das FATZKE war bezogen auf die Art und Weise wie man es mir sagte!denke sowas geht auch in einem normalen Ton!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Da gebe ich dir volkommen recht, hier mal der Text zum nachlesenPiewe hat geschrieben:1. Ob nach dem 01.07.2008 im Vorraum noch geraucht werden darf steht noch garnicht fest.Zur Zeit darf dort noch geraucht werden.Auch wenn dieser Raum zur Eishalle gehört.Diese Information wurde uns offiziel von unserem Chef weitergegeben.
2. Ich bin einer der hier in Forum vertretenen Ordner und unsere aufgabe ist es unter anderem die Raucher nach dem Spiel auf das Rauchverbot hinzuweisen und da bietet sich das Forum als eine der besten Informationsquellen an.
3. AGP ist die allgemein benutzte Abkürzung für After-Game-Party die jeden Fr und So nach Heimspielen im Keller stattfindet.
Generell: Ob es jemanden stört oder nicht ob in der Halle geraucht wird steht nicht zur debatte, es ist teil des neuen Gesetes das dort nicht mehr geraucht werden darf.
Der IEC als nutzer der Halle ist dazu verpflichtet diese Bestimmung durchzusetzen.Daher unsere bemühungen jetzt schon, denn, ab den 01.07.08 kann das ordnungsamt ein bußgeld von 40€ aussprechen wenn trotz des allgemein in Deutschland geltenden verbotes in der Halle graucht wird.
Da das Rauchverbot aber sicher nicht von einem auf den anderen Tag durchgesetzt werden kann gilt in NRW bis zum 30.06. eine "Gnadenfrist".
Ich sehe in der Information der raucher und der Arbeitserleichterung von uns Ordnern einen sehr großen Sinn in diesem Thread.Daher habe ich ihn eröffnet.
LG Pierre
Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen
Artikel I
Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen
(Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)
§ 1
Grundsätze
(1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
(2) Weitergehende Rauchverbote in anderen Vorschriften oder aufgrund von Befugnissen, die mit dem Eigentum oder dem Besitzrecht verbunden sind, bleiben unberührt.
§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Öffentliche Einrichtungen:
a) Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung,
b) Gerichte und andere Organe der Rechtspflege des Landes,
c) alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform;
2. Gesundheits- und Sozialeinrichtungen:
unabhängig von ihrer Trägerschaft Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches und vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen, sowie Heime im Sinne des Heimgesetzes und Studierendenwohnheime;
3. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen:
a) Schulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Schulgesetz,
b) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches,
c) Einrichtungen der Erwachsenenbildung unabhängig von ihrer Trägerschaft sowie
d) Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen;
4. Sporteinrichtungen:
dauerhaft geschlossene Räume bei öffentlich zugänglichem Sportbetrieb;
5. Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstlerischer, unterhaltender, Freizeit gestaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen, unabhängig von ihrer Trägerschaft;
6. Flughäfen:
öffentlich zugängliche Flächen an Flughäfen;
7. Gaststätten:
Schank- und Speisewirtschaften, unabhängig von der Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume.
§ 3
Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstaben a) und b) gilt das Rauchverbot, abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
(2) Davon abweichend können in den Einrichtungen nach Absatz 1 abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass
eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht,
die in Satz 1 genannten Räume ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet werden.
In stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/Gefährdetenhilfe ist die Einrichtung von Raucherräumen zuzulassen.
Satz 1 gilt vorbehaltlich der in Satz 3 getroffenen Regelung nicht in Gesundheitseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 2 sowie in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) und b). Ein Anspruch auf die Einrichtung von Raucherräumen besteht nicht.
(3) Rauchverbote gelten nicht
a) in für nur vorübergehende Zwecke aufgestellten Festzelten sowie
b) bei im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich begrenzten Veranstaltungen, soweit es sich um im Brauchtum verankerte regional typische Feste handelt.
(4) Abweichend von Absatz 1 können Ausnahmen für solche Personen zugelassen werden,
a) die sich in palliativmedizinischer oder psychiatrischer Behandlung befinden,
b) die sich aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder
c) bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall das Rauchen erlaubt werden kann, trifft die Leitung der Einrichtung in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Soweit die Leitung der Einrichtung für die in Satz 1 genannten Personen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, sollen diese so gelegen und beschaffen sein, dass sie den Zweck dieses Gesetzes nicht beeinträchtigen.
(5) Abweichend von Absatz 1 ist in Justizvollzugsanstalten das Rauchen in den Hafträumen gestattet. Bei der Belegung eines Haftraumes mit mehr als einer Person ist das Rauchen in diesem Haftraum nicht zulässig, wenn eine der in diesem Haftraum untergebrachten Personen Nichtraucherin oder Nichtraucher ist.
(6) Die Leitung der jeweiligen Einrichtung hat bei allen Ausnahmeentscheidungen nach diesem Gesetz Vorkehrungen zu treffen, um die Rauchfreiheit und den gesundheitlichen Schutz der übrigen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen soweit wie möglich zu gewährleisten.
(7) Ausgenommen von Absatz 1 sind Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist.
(8) Durch Rechtsverordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann.
§ 4
Nichtraucherschutz in Gaststätten
In Gaststätten gilt Rauchverbot. Die Einrichtung abgeschlossener Räume, in denen das Rauchen gestattet ist, ist unter den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 möglich. Dabei dürfen die als Raucherraum genutzten Flächen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen. § 3 Abs. 3 Ziffer b und die Absätze 6 bis 8 gelten entsprechend. Die Rauchverbote gelten nicht, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen.
§ 5
Hinweispflichten, Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Rauchverbote
(1) Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Hierfür ist das Warnzeichen "Rauchen verboten" nach Nummer 3.1 des Anhangs II der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24. Juni 1992 (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) zu verwenden.
(2) Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote nach den §§ 3 und 4 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach Absatz 1 sind im Rahmen ihrer Befugnisse
a) die Leitung der Einrichtung im Sinne von § 2 Nrn. 1 bis 6,
b) die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte im Sinne von § 2 Nr. 7.
Soweit den Verantwortlichen nach Satz 1 ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen einem Rauchverbot nach § 3 oder § 4 raucht.
(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern, oder eine Kennzeichnungspflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 nicht erfüllt.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Unbeschadet dessen sind auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 die jeweiligen Sonderordnungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
§ 7
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Davon abweichend tritt § 4 zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände überprüft. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.
Vieleicht hilft das ja um es zu verstehen



Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Na das ist ja mal wieder amüsant. Auf der einen Seite sich darüber aufregen, dass die Ordner ihren Job nicht richtig machen, auf der anderen Seite sich aber beschweren, wenn sie es machen und man selber betroffen ist. Wo liegt bei euch eigentlich das Problem. Während des Spieles kann man doch auch auf die Zigarette verzichten, warum also nicht noch die paar Minuten nach dem Spiel? Hier in Hamburg wurde das Rauchverbot bereits in der CoLinA mit Beginn der Saison verhängt und klappt super. In Nürnberg muß man schon lange raus gehen zum Rauchen. Klappt dort komischerweise auch. Aber nein, statt auch in Iserlohn mal einfach solch eine Regelung zu respektieren, führt man auf, dass Ordner SMS schreiben
@ Hajot
Bei der AGP gilt ein Rauchverbot eben noch nicht, denn diese fällt wie das Roosters Inn noch unter die "Gnadenfrist", aber du hast ja das Gesetz vor dir liegen und solltest das eigentlich wissen
Da frag ich mich ehrlich, was sinnloser ist, der Thread oder deine Beiträge hier
@allrounder
Nein, die neue Regelung greift im Roosters Inn eben noch nicht. Das Roosters Inn hat wie jede andere Gaststätte noch die "Gnadenfrist" bis zum 30.06.08. Nur weil es sich innerhalb einer Sportstätte befindet, kannst du dort keine anderen Vorschriften geltend machen, solange die Gaststätte sich in einem abgetrennten Bereich der Sportstätte befindet. Anders sieht es da bei der Pistenbar aus. Dort sollte und müßte die Regelung des strikten Rauchverbotes gelten. Warum allerdings im Vorraum das Rauchen weiterhin noch erlaubt ist, entzieht sich nun doch meinem Verständnis. Der Vorraum ist auch gleichzeitig der Zugangsweg zur Eishalle, also müßte dort eigentlich auch Rauchverbot gelten
Ich für meinen Teil finde die Info hier im Forum von Piewie jedenfalls gut und sinnvoll !!!
Achja und bevor irgendwer hier denkt ich sei Nichtraucher, da muß ich euch leider enttäuschen. Ich bin seit 30 Jahren leidenschaftliche Raucherin und das sogar in Mengen. Allerdings gehöre ich zu den wenigen Rauchern, die noch genug Toleranz den Nichtrauchern gegenüber haben.

@ Hajot
Bei der AGP gilt ein Rauchverbot eben noch nicht, denn diese fällt wie das Roosters Inn noch unter die "Gnadenfrist", aber du hast ja das Gesetz vor dir liegen und solltest das eigentlich wissen

Da frag ich mich ehrlich, was sinnloser ist, der Thread oder deine Beiträge hier

@allrounder
Nein, die neue Regelung greift im Roosters Inn eben noch nicht. Das Roosters Inn hat wie jede andere Gaststätte noch die "Gnadenfrist" bis zum 30.06.08. Nur weil es sich innerhalb einer Sportstätte befindet, kannst du dort keine anderen Vorschriften geltend machen, solange die Gaststätte sich in einem abgetrennten Bereich der Sportstätte befindet. Anders sieht es da bei der Pistenbar aus. Dort sollte und müßte die Regelung des strikten Rauchverbotes gelten. Warum allerdings im Vorraum das Rauchen weiterhin noch erlaubt ist, entzieht sich nun doch meinem Verständnis. Der Vorraum ist auch gleichzeitig der Zugangsweg zur Eishalle, also müßte dort eigentlich auch Rauchverbot gelten

Ich für meinen Teil finde die Info hier im Forum von Piewie jedenfalls gut und sinnvoll !!!
Achja und bevor irgendwer hier denkt ich sei Nichtraucher, da muß ich euch leider enttäuschen. Ich bin seit 30 Jahren leidenschaftliche Raucherin und das sogar in Mengen. Allerdings gehöre ich zu den wenigen Rauchern, die noch genug Toleranz den Nichtrauchern gegenüber haben.

Überleg dir, wem du Gutes tust, du kannst auch Böses ernten!!


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- Registriert: Mi 22. Aug 2007, 06:22
- Wohnort: Iserlohn
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
Endlich spricht es mal einer ausTisa hat geschrieben: ...@ Hajot
...
Da frag ich mich ehrlich, was sinnloser ist, der Thread oder deine Beiträge hier....




Lache nie über jemanden, der einen Schritt zurück geht, denn er könnte Anlauf nehmen !!!
Re: Rauchverbot in der Eishalle.
@ ANGELS33
Willst DU den Leuten jetzt verbieten eine SMS zu schreiben?! Da opfern Leute für so Leute wie dich IHRE Freizeit und Du regst dich hier darüber auf ob jemand eine SMS schreibt oder nicht? Man, da spricht wirklich ein sehr hoher IQ. Sowas habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Achso und noch was. Es ist auch verboten von Personen gezielt Fotos zu machen, wenn diese das nicht eingewilligt haben. Du hast also somit ein Persönlichkeitsrecht missachtet und dich strafbar gemacht. Gibst das auch noch in aller Öffentlichkeit zu.
Ich werde dann meiner Kollegin raten Strafanzeige zu stellen. Für die Polizei ist es ein leichtes über deine Benutzerkennung und deine Anmeldedaten deine Identität festzustellen.
Also, mach dich da mal auf was gefasst, wenn kleinkariert, dann aber bitte richtig!
Und bevor Du jetzt hier anfängst nach dem Motto „Hast ja eh keine Ahnung“ Habe eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht, d.h. zur genüge Gesetzestexte studiert.
Willst DU den Leuten jetzt verbieten eine SMS zu schreiben?! Da opfern Leute für so Leute wie dich IHRE Freizeit und Du regst dich hier darüber auf ob jemand eine SMS schreibt oder nicht? Man, da spricht wirklich ein sehr hoher IQ. Sowas habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Achso und noch was. Es ist auch verboten von Personen gezielt Fotos zu machen, wenn diese das nicht eingewilligt haben. Du hast also somit ein Persönlichkeitsrecht missachtet und dich strafbar gemacht. Gibst das auch noch in aller Öffentlichkeit zu.
Ich werde dann meiner Kollegin raten Strafanzeige zu stellen. Für die Polizei ist es ein leichtes über deine Benutzerkennung und deine Anmeldedaten deine Identität festzustellen.
Also, mach dich da mal auf was gefasst, wenn kleinkariert, dann aber bitte richtig!
Und bevor Du jetzt hier anfängst nach dem Motto „Hast ja eh keine Ahnung“ Habe eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht, d.h. zur genüge Gesetzestexte studiert.
2 Dinge sind unendlich! Das Universum und die menschliche Dummheit! Wobei ich mir bei dem Universum nicht sicher bin! (Albert Einstein)